- Alibibeweis
- Ali|bi|be|weis, der (Rechtsspr.): Unschuldsbeweis aufgrund eines Alibis (a).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Alibi — Alĭbi (lat.), anderswo. Alibibeweis, Beweis, daß der Angeschuldigte das Verbrechen nicht verübt haben kann, weil er sich zur Zeit der Tat nicht am Ort der Tat befunden … Kleines Konversations-Lexikon
Alibi — Ali|bi [ a:libi], das; s, s: 1. [Nachweis der] Abwesenheit vom Tatort zur Tatzeit: ein lückenloses Alibi für etwas haben; für die Tatzeit besitzt er kein Alibi; das Alibi überprüfen. 2. Ausrede, Entschuldigung, Rechtfertigung: sie suchten nach… … Universal-Lexikon